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Geschäftstreffen am kleinen Tisch

Unser Auswahlverfahren

Hochwertige Qualität, auf die Sie sich verlassen können

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Erstkontakt und Auswahlverfahren

Im ersten Schritt unseres Auswahlprozesses definieren wir gemeinsam mit Ihnen basierend auf Ihrem Anforderungsprofil ein passendes Bewerberprofil.

Dieses umfasst die Stellenbeschreibung, das Anforderungsprofil sowie erforderliche Sprachkenntnisse B1 und Qualifikationen. (Von dem Nachweis über Deutschkenntnisse kann abgesehen werden, wenn Sie als Ausbildungsbetrieb bestätigen, dass die Sprachkenntnisse ausreichend sind (§ 16a Abs. 1 und 3 AufenthG), jedoch muss die zuständige Berufsschule dem ebenfalls zustimmen).

Anhand dieses Profils suchen wir in Kooperation mit unseren Partnern vor Ort mithilfe spezieller Auswahlprozesse geeignete Fachkräfte aus unserem Pool.

Unser Auswahlverfahren ist sensibel für kulturelle Unterschiede ausgerichtet. Dabei berücksichtigen wir sowohl fachliche Kompetenzen als auch Softskills und insbesondere die Motivation der Bewerber. Nach einer Vorauswahl durch unser Team gewährleisten wir durch dieses mehrstufige Verfahren ein kontinuierlich hohes Qualitätsniveau.

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Bewerberauswahl und Vorstellung

Nach unserer Vorauswahl erhalten Sie die Profile der Kandidaten. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, im Team ausführlich zu beraten, welche Bewerber am besten zu Ihrer Stelle passen. Gerne unterstützen wir Sie während dieses Prozesses.

Haben Sie sich für einen oder mehrere Kandidaten entschieden, folgt das erste Kennenlernen. Wir vereinbaren einen Termin per Skype, Zoom oder Google Meet, bei dem Sie die Auszubildenden in einem Online-Interview näher kennenlernen können. 

Bei gegenseitigem Interesse wird im nächsten Schritt von Ihnen der Ausbildungsvertrag erstellt und unterzeichnet. Dieser bildet die Grundlage für die folgenden Schritte, wie die Beantragung des Visums und die Anerkennung als Auszubildende.

"Die Unterstützung ausländischer Auszubildender ist ein äußerst komplexer Prozess.

Zwischen dem ersten Kennenlernen der Auszubildenden und ihrem Antritt in Deutschland müssen zahlreiche behördliche Angelegenheiten, Formulare und Übersetzungen erledigt werden.

Aber keine Sorge:
Nova Gateway Talent steht Ihnen bei jedem Schritt mit vollem Engagement zur Seite und übernimmt sämtliche lästige bürokratische Aufgaben. So können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Erfahren Sie mehr über unseren Prozess:."

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Anerkennung Schulabschlüsse und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

Auszubildende aus Drittstaaten, die eine Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten, müssen ihre Schulabschlüsse sowie die entsprechenden Dokumente wie Zeugnisse als gleichwertig erkennen lassen. Die Schulämter der jeweiligen Bundesländer sind dafür zuständig und benötigen einen Nachweis ( Bewertung von Bildungsnachweisen) über ein bevorstehendes Rechtsverhältnis, wie beispielsweise ein konkretes Ausbildungsangebot oder eine Interessenbekundung eines potenziellen Arbeitgebers.

 

Bei der betrieblichen Berufsausbildung wird im Visumverfahren in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingeholt. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob die Auszubildenden zu denselben Bedingungen wie deutsche Auszubildende eingestellt werden. Diese Prozesse können durch das beschleunigte Fachkräfteverfahren § 81a AufenthG erheblich verkürzt werden.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ermöglicht es, das Verwaltungsverfahren von der Zusage der Auszubildenden bis zum ersten Ausbildungstag erheblich zu verkürzen. Dadurch wird die Einstellung qualifizierter Auszubildene beschleunigt und der bürokratische Aufwand reduziert.

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Zustimmung und Ankunft in Deutschland

Nach erfolgreicher Abschluss der Anerkennung kontaktiert die zentrale Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes die entsprechende Botschaft und übermittelt der Auslandsvertretung alle Unterlagen, die den Bescheiden bereits zugrunde liegen. Gleichzeitig wird die Ausbildungsstelle über diesen Schritt informiert.

Anschließend treten zwei weitere feste Fristen in Kraft: Die Botschaft muss innerhalb von drei Wochen nach Vorlage der sogenannten Vorabzustimmung, die von der Ausländerbehörde ausgestellt wurde, die ausländische Auszubildende zu einem Termin einladen, bei dem die Echtheit der vorgelegten Dokumente und Urkunden überprüft wird. Innerhalb weiterer drei Wochen soll das Visum erteilt werden.

Der ersehnte Moment ist gekommen: Die Auszubildende ist endlich in Deutschland angekommen. Jetzt ist es an der Zeit, sie herzlich willkommen zu heißen und ihr den neuen Wohn- und Arbeitsort zu zeigen. Das bereits im Voraus vorbereitete Onboarding beginnt sofort nach der Ankunft, um einen reibungslosen Übergang in die neue Kultur zu gewährleisten.

Zusätzlich besteht weiterhin Bedarf an Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben wie der Kontoeröffnung, der Meldung bei der Ausländerbehörde, dem Besuch des Meldeamts, dem Abschluss einer Krankenversicherung und nicht zuletzt der Wohnungssuche. ( wir Unterstützen Alle Angelegenheiten). 

Angestellte bei der Arbeit

Welche Unterstützung wir von Ihnen erwarten und Kosten die auf Sie zukommen 

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